Betreiberpflichten:

  • Führen des Betriebsbuches
  • Durchführung von regelmäßigen (täglichen, wöchentlichen, monatlichen und vierteljährlichen und halbjährlichen Kontrollen)
  • Sicherstellung der Frostsicherheit von Löschanlagen
  • Entwässerung der Rohrnetze von Trockenanlagen vor und während jeder Frostperiode
  • Ölstandkontrolle der Kompressoren
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungen aller Anlagen, Aggregate und Druckbehälter.

Wasserlöschanlagen zeichnen sich durch eine hohe Erfolgsquote beim Löschen von Bränden aus. Dies gilt auch für Betriebe (Herstellung und Lagerung) mit hoher Brandlast. Um dies sicher zu stellen, müssen die Anlagen jederzeit voll betriebsbereit sein. Daher ist es zwingend notwendig, in vorgeschriebenen Zeitabständen entsprechende Kontrollen und Wartungen durchzuführen.
Für die fachgemäße Betreuung und regelmäßigen Kontrollen und Wartungen liegt die Verantwortung beim Betreiber und damit bei der Unternehmensleitung. Diese hat einen verantwortlichen Betriebsangehörigen als „Sprinklerwart“ und einen Stellvertreter zu benennen. Sie tragen die Verantwortung, dass sowohl die Bedienungs- und Wartungsanweisungen des Errichters als auch die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Wartungen, Instandhaltungs-, Umbau - und Erweiterungsarbeiten an der Löschanlage dürfen nur von VdS-zugelassenen Errichterfirmen ausgeführt werden. Die Errichter müssen für die jeweilige Anlagenart zugelassen sein, ein Ersatzteillager vorhalten und gleichzeitig von dem Hersteller der Produkte eine Lieferzusage für spezifische Ersatzteile haben.

Nach Beendigung der Kontroll- und Wartungsarbeiten ist sicher zu stellen, dass die komplette Anlage wieder  betriebsbereit übergeben wird. Zudem sind alle Arbeiten vom Betreiber in einem auf dem Betriebsgelände zu verwahrenden Betriebsbuch (z.B. VdS 2212) zu dokumentieren. Das Betriebsbuch kann über die Wartungsfirma bezogen werden. Für alle Wartungsarbeiten erhält der Betreiber von der Fachfirma ein Wartungsprotokoll. Alle Änderungsarbeiten werden ebenfalls dokumentiert.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die fachgerechte Ausführung und Übernahme der verschiedenen Betreiberpflichten und Wartungen. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.