- Bevorratung von Ersatzsprinklern und geeignetem Werkzeug Sprinklerschlüsseln durch den Betreiber gemäß VdS 2092 bzw. CEA 4001
Der Betreiber der Anlage ist für die Bevorratung der Ersatzsprinkler verantwortlich. Es müssen zu jeder Zeit Ersatzsprinkler und Werkzeug auf dem Betriebsgelände vorrätig sein, um geöffnete oder beschädigte Sprinkler austauschen zu können.
Diese sollten in einem Sprinklerpult - oder - Schrank an einem gut zugänglichen Ort z. B. Sprinklerzentrale, an dem eine Umgebungstemperatur von 38°C nicht überschritten werden darf, aufbewahrt werden
Die Anzahl der vorzuhaltenden Sprinkler, ist in den VdS-Richtlinien 2092 bzw. CEA 4001 geregelt.
Dies gilt auch für Sondersprinkler mit hohen Nennauslösetemperaturen, Seitenwandsprinkler oder andere Arten von Sprinklern.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die fachgerechte Festlegung und Lieferung ausreichender Ersatzsprinkler. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.