• 10 mm gegen 4 mm oder 5 mm

  • Grundsätzlich Bestandschutz

  • Ausnahmen bei Regalsprinklern und besonderen Einsatzbereichen

  • Umrüstung bei Umbauten und Nutzungsänderung

 

Für eingebaute Sprinkler mit 10 mm Glasfass gilt nach den gültigen VdS-Richtlinien ein Bestandsschutz, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

Regalsprinkler in Lagern mit PP/PE/PS-Materialien oder -Lagerbehältern, falls die Sprinkler hierfür nicht mehr anerkannt sind in Einsatzbereichen, innerhalb derer Zweifel an der Wirksamkeit von Altsprinklern bestehen; hierzu zählt beispielsweise eine ungenügender Auslöseempfindlichkeit in Hohlräumen mit geringer Höhe, aber erhöhter Brandlast.

Sollte an einer Sprinkleranlage ein wesentlicher Umbau stattfinden oder sich die Nutzung der Anlage wesentlich ändern, verliert der o.g. Bestandsschutz seine Gültigkeit.

Generell sollen alte Sprinkler spätestens nach 50 Jahren gegen neue Sprinkler anerkannter Bauart getauscht werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.